Ablauf und Kosten

Ablauf und Kosten


In der telefonischen Sprechstunde erhalten Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Zu diesem Termin bringen Sie bitte folgende Dinge mit:

 

• die gültige Krankenversichertenkarte des Kindes/Jugendlichen


• Vorbefunde oder Arztbriefe bisher erfolgter Behandlungen


• das letzte Schulzeugnis


• die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente unter Formulare

 


Nach einem Erstgespräch besteht die Möglichkeit in weiteren psychotherapeutischen Sprechstunden (insgesamt fünf) abzuklären, ob eine Therapie notwendig ist und welches Psychotherapieverfahren für Ihr Kind das Richtige ist.

 

Wichtig: 


Unabhängig von dem möglicherweise festgestellten Bedarf einer psychotherapeutischen Behandlung, muss die Psychotherapie nicht in der gleichen Praxis stattfinden, in der die psychotherapeutischen Sprechstunden durchgeführt wurden. Eine psychotherapeutische Sprechstunde stellt auch keinen Garant für die Übernahme in eine psychotherapeutische Behandlung dar.

 Dies hängt von den verfügbaren freien Therapieplätzen ab!


Wenn wir uns gemeinsam für eine Therapie in meiner Praxis entscheiden, stelle ich bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. In der Regel werden zunächst 12 Std. + 3 Bezugspersonenstunden beantragt (KZT I.)

Sollte dies nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen Verlängerungsantrag um weitere 12 + 3 Std. zu stellen (KZT II). In einigen Fällen ist es nötig eine Langzeittherapie zu beantragen. Hierfür ist ein Gutachten erforderlich.

Nach Genehmigung dessen, stehen dann insgesamt 60 + 15 Therapiestunden zur Verfügung.


Für gesetzlich Versicherte entstehen keine Kosten.


 Privat Versicherte nehmen bitte vor dem Erstgespräch Kontakt zu ihrer Versicherung auf, um die genauen Konditionen ihres Vertrages zu erfragen. Die Kostenübernahme muss von Ihnen selbst geregelt werden.


Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeut*innen. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten.

Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.


Als Selbstzahler/in richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Grundlage der therapeutischen Behandlung ist ein Behandlungsvertrag, der im Zuge der Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse von Ihnen, Ihrem Kind/Jugendlichen, sowie mir als Psychotherapeutin unterschrieben wird.


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